Blog


Mieten in Frankreich: Die benötigten Unterlagen

Das Loi Alur grenzt von nun an die Dokumente, die ein Vermieter vom Anmieter einer Wohnung verlangen darf, genau ein. Ein weiteres Dekret des Loi Alur, das Gesetz zur Mietrechtregelung, ist am 5. November in Kraft getreten.

Während es bisher im Ermessen des Vermieters lag, Nachweise und Unterlagen seines zuküntigen Mieters einzufordern, gibt es ab sofort eine Liste, die ganz genau definiert, was der Vermieter verlangen kann. Er muss sich hierbei auf Unterlagen beschränken, die die Identität des Mieters, seinen aktuellen Wohnsitz, seine Erwerbstätigkeit und seine finanziellen Ressourcen belegen.

Die Liste der Dokumente zählt detailliert auf, was der Vermieter einfordern darf. Es handelt sich hierbei um

  • Ein einziges Dokument welches die Identitat nachweist (Pass, Personalausweis, Führerschein)
  • Ein einziges Dokument, welches den jetzigen Wohnsitz nachweist, zB die letzten drei Mietbelege
  • Eine begrenzte Anzahl von Dokumenten, die den Erwerb nachweisen (z.B. eine Bescheinigung des Arbeitsgebers oder der Arbeitsvertrag) und die finanziellen Mittel, über die der kunftige Mieter verfügt (z.B. die letzten drei Gehaltsabrechnungen, die letzten Steuererklärungen)

Um genauere Informationen zu den Dokumenten zu erhalten, die Ihr zukünftiger Vermieter von Ihnen einfordern kann, gehen Sie hier auf den Link des offiziellen Gesetzestextes.

About Britta Sedemund

  •  

leave a comment