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Gesetz über die Energiewende: was ist neu?

Die neue Regierung von Édouard Philippe hat das Umweltministerium in « Ministère de la Transition Écologique et Solidaire » umbenannt. Folgende neue Energie-Gesetzgebungen hat sie in die Wege geleitet, die Sie vielleicht betreffen:

  • Private Wohnhäuser, die mehr als 330 Kilowattstunden Primärenergie verbrauchen – sprich als F oder G auf der DPE-Skala (Energieeffizienzdiagnose) klassifiziert sind – müssen zwingend bis spätestens 2025 saniert werden.
  • Alle Häuser/Wohnungen müssten ebenfalls bis 2025 ein Carnet numérique du Logement, einen sogenannten digitalen Wohnungspass führen. Neubauten seit dem 01.2017 sind bereits damit ausgestattet. Dieser Wohnungspass ermöglicht dem Eigentümer bzw. seinen Nachfolgern eine stets aktualisierte Überwachung der Wartungsarbeiten: Wartung der Heizanlage, Kaminfeger, anfällige Reparaturen… usw. Wann wurde was gemacht und wann muss was gemacht werden?
  • Wenn Sie vorhaben, Ihr Hauptwohnsitz zu sanieren, um dessen Energieeffizienz zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Bedingungen von einem Steuerfreibetrag profitieren – egal ob Sie steuerpflichtig sind oder nicht. « CITE» (Crédit d’Impôt Transition Énergétique) heißt die staatliche Unterstützung zur Förderung der Reduzierung der Energieausgaben und gewährt einen Freibetrag, der von Ihrer Steuer abzuziehen ist. Auf 5 Jahre hintereinander verteilt können alleinstehende bis zu 8.000 EUR, Paare bis zu 16.000 EUR, für jede zusätzliche Person im Haushalt 400 EUR geltend machen. Der Zins liegt bei 15% bzw. bei 30% je nachdem, welche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden. Ein Null-Prozent-Zins wurde ebenfalls eingeführt. Ab 2019 kommt eine neue Reform und diese Unterstützung wird als Prämie ausbezahlt.
  • Mietobjekte müssen Mindestenergieeffizienzkriterien erfüllen: keine Zugluft an Türen und Fenstern (seit Januar 2018); jedoch ausreichend funktionstüchtige Lüftungen gegen Feuchtigkeit im Wohn- und Schlafbereich (seit Juli 2018). Diese Kriterien entsprechen der im Rechtstatus genannten « menschenwürdigen Wohnung ». Die körperliche Gesundheit der Bewohner darf nicht gefährdet sein (Elektrische Anlage, Warmwasser- und Gasleitungen sollen den gesetzlichen Normen erfüllen; Schutzgeländer, Handläufe und Brüstungen bei Treppen, Fenstern und Balkonen müssen vorhanden sein). Die Wohnung sollte ebenfalls keine gesundheitliche Risiken enthalten (Asbest, Blei, Schimmel, Ungeziefer…) und mit üblichen Geräten ausgestattet sein, die ein Leben unter normalen Bedingungen ermöglichen. Die Schlaf- und Lebensräume müssen mit Fenstern ausgestattet sein. Unsachgemäß wären beispielweise ein undichtes Dach, eine gefährliche Treppe, ein gelockertes Balkongeländer, das von der Wand losgelöst wäre, blanke Elektrokabel, Wasser- oder Gasleitungen in schlechtem Zustand, Wasserschaden im Mauerwerk, ungenügendes Tageslicht, kein Aufenthaltsraum mit genügend Luftvolumen (20 m³), mangelnden Wasserdruck oder ungenügende Wassermenge aus der Leitung, Stromschlagrisiko im Bad, keine Deckenbeleuchtung in bestimmten Zimmern…
  • Zwischen März 2017 und Dezember 2019 müssen Wohn- und Hochhäuser mit gemeinsamer Heizung nun getrennte Zähler aufweisen, damit eine genaue Abrechnung für jede einzelne Wohnung erfolgen kann. Die Kosten dafür tragen die Eigentürmer. Nebenkosten dürfen deswegen nicht erhöht werden. Bei Nicht-Einhaltung der Richtlinie droht 1.500 EUR-Bußgeld.
  • Ein « chèque-énergie» unterstützt Haushalte mit Niedrigeinkommen, um Energie-Abrechnungen zu begleichen. Diese Beihilfe kann sogar auch online eingelöst werden und funktioniert wie ein Gutschein auf dem Kundenkonto beim Gas- oder Wasseranbieter. Kein zusätzliches Vorgehen ist notwendig. Die betroffenen Haushalte erhalten diesen Gutschein automatisch per Post zugesandt.
  • Bis 2020 müsste die Energiearmut um 15% zurückgegangen sein. In Frankreich trifft die Energiearmut ca. 5 Mio. Haushalte, d.h. zwischen 10 und 15% des Einkommens wird für Energie (Heizung, Wasser, Strom, Sprit) ausgegeben. Oft leben diese Leute obendrein in schlecht isolierten Häusern, die im Bereich D, E, F oder G liegen.
  • Der „Plan de Transition Énergétique“ sieht für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern folgendes vor: Home office, Flexibilität der Arbeitszeiten, öffentliche Verkehrsmittel, car-sharing, Nutzung des Fahrrads oder vorhandene Fußwege müssen aktiv unterstützt werden. Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass die Unternehmen im selben Industriegebiet ihre Ressourcen und finanziellen Mittel koordinieren, um die Mobilität aller Mitarbeiter zu gewährleisten.
  • Verkehrseinschränkungen in Großstädten wurden bereits eingeführt. In Paris durften je nach grenzwertüberschreitender Luftverschmutzung die Fahrzeuge das Stadtzentrum befahren, dessen Nummernschild mit gerader Endziffer an geraden Tagen und die mit ungerader Endziffer an ungeraden Tagen fahren. Seit Januar 2017 ist Paris nun eine verkehrsberuhigte Zone, eine „Zone à Circulation Restreinte (ZCR)“. Der abwechselnde Verkehr wurde seitdem durch die Crit’Air-Vignette ersetzt, um Fahrzeuge (Motorräder und Scooters inklusive) unabhängig von den kurzzeitigen Belastungspeaks in die Stadt reinzulassen oder nicht. Die Vignette kostet 3,62 EUR und ist Pflicht. In Deutschland gibt es die grüne, gelbe oder rote Feinstaub-Umwelt-Plaketteseit März 2007.
  • Das Gesetz der „Transition Énergétique“ unterstützt auch mithilfe von Prämien den Kauf von „sauberen“ Fahrzeugen als Ersatz für alte emissionsstarke Fahrzeuge. Für Privatkunden wird der Kauf eines Elektrofahrzeugs bis zu 10.000 EUR bezuschusst.

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