In Frankreich sind seit dem 8. März 2015 Rauchmelder (DAAF, détecteur avertisseur autonome de fumée) in jeder Behausung Pflicht.
Verantwortung des Vermieters
Es ist Sache des Vermieters, die Wohnung oder das Haus vor der Vermietung dementsprechend auszustatten. Wohnt der Mieter schon in der Wohnung, muss der Vermieter den Rauchmelder jedoch nur zur Verfügung stellen, die Installation erfolgt dann durch den Mieter selber.
Pro Behausung muss es mindestens ein Rauchmelder sein, der möglichst an der Decke installiert werden sollte. Er sollte in einem Abstand von mindestens 50 cm zu den Wänden angebracht sein, damit auftretender Rauch auch ungehindert in die Rauchkammer des Rauchmelders dringen kann.
Falls Ihr Vermieter die Installation noch nicht vorgenommen hat, wird es höchste Zeit!
Wartung
Die Wartung, zB das Wechseln der Batterien unterliegt der Pflicht des Mieters.
Was passiert, wenn der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt?
Es wurde noch nicht offiziell festgelegt in welcher Höhe die Strafe bei Nichteinhalten ausfällt. Aber im Falle eines Brandvorfalles kann es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht deckt.