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LOI ALUR (loi pour l’accès au logement et un urbanisme rénové): Das Gesetz zur Reform des Mietrechts und der Stadtplanung

Bisher war es so, dass der Mietpreis eines Objektes vor Antritt der Vermietung frei festsetzbar war. Die Mietpreiserhöhung während eines Mietverhältnisses war allerdings strikten Regeln unterworfen: Der Vermieter konnte seine Miete nur nach dem sogenannten Mietindex erhöhen, ein Index der sich an der Inflation orientiert und staatlich vorgegeben ist (Indice de références des loyers).

Jedoch hat das Wohnungsbauministerium bei über einem Viertel der in den letzten Jahren neu vermieteten Wohnungen (in Ballungszentren und insbesondere im Pariser Raum) eine in Bezug auf den Mietenspiegel überhöhte Miete festgestellt!

Am 1. August 2015 tritt nun in Paris das Gesetz zur Mietpreisregelung in Kraft (vorgesehen fur 2016 auch in Lille).

In 28 Ballungsgebieten wird eine staatlich zugelassene Agentur die Mietenentwicklung auswerten. Die zuständige Präfektur erstellt auf dieser Grundlage jährlich einen verbindlichen Mietenspiegel für die unterschiedlichen Wohnungskategorien in den betreffenden Wohnvierteln. Dabei gibt es je nach Wohnungsausstattung drei Indikatoren:

– die durchschnittliche Vergleichsmiete

– die erhöhte Vergleichsmiete, die maximal 20% über der durchschnittlichen Referenzmiete liegen darf

– die unterdurchschnittliche Vergleichsmiete. Wenn sie 30% unter der durchschnittlichen Referenzmiete liegt, darf der Vermieter eine Erhöhung verlangen

Diese Mietpreisregelung bezieht sich, zumindest zur Zeit, nur auf leere Wohnungen, bei möblierten Wohnungen tritt das Loi Alur nicht in Kraft.

About Britta Sedemund

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