Blog


Verkürzte Kündigungsfrist in Ballungsgebieten

Ein weiteres Dekret des Loi Alurs tritt am 1. August 2015 in Kraft:

  • In bestimmten Ballungsgebieten („zones tendues“) wird die Kündigungsfrist einer Wohnung für den Mieter von drei auf einen Monat reduziert.
  • Keine Änderungen seitens des Vermieters. Der Vermieter kann einen Mietvertrag nur bei Eigenbedarf, Veräußerung und in einigen wenigen Ausnahmefällen kündigen.
  • Eine Liste der in Frage kommenden Ballungsgebieten finden sie hier

About Britta Sedemund

  •  

leave a comment