Ein weiteres Dekret des Loi Alurs tritt am 1. August 2015 in Kraft:
- In bestimmten Ballungsgebieten („zones tendues“) wird die Kündigungsfrist einer Wohnung für den Mieter von drei auf einen Monat reduziert.
- Keine Änderungen seitens des Vermieters. Der Vermieter kann einen Mietvertrag nur bei Eigenbedarf, Veräußerung und in einigen wenigen Ausnahmefällen kündigen.
- Eine Liste der in Frage kommenden Ballungsgebieten finden sie hier